Dr. med. Sonka Heimburg

Dr. med. Burga Schwoerer

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Mo - Fr: 8 - 9 Uhr
Mo, Di und Do: 15 - 16 Uhr

 

Die offene Sprechstunde ist ausschließlich für Notfälle zu nutzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur 6 Patientinnen ohne Termin pro Sprechstunde annehmen können.

 

 

Zellabstrich vom Muttermund

Der Zellabstrich vom Muttermund (PAP-Abstrich) wird in einem sehr erfahrenen zytologischen Labor von zwei unabhängigen Untersuchern ausgewertet, um eine größtmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Bei Auffälligkeiten werden wir Sie zeitnah über die Notwendigkeit einer Kontrolluntersuchung unterrichten.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesen Fragen:

  1. Was ist ein Pap-Abstrich?
  2. Wie wird der Pap-Abstrich bewertet?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich?
  4. Was versteht man unter einer Konisation?

  

1. Was ist ein Pap-Abstrich?

Der Pap-Abstrich dient der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Er wurde von dem griechischen Arzt George Papanicolaou entwickelt und wird deshalb kurz „Pap-Test“ genannt. Dieser zuverlässige Test ist Bestandteil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms, die Kosten tragen die Krankenversicherungen.

 

Bei dieser Untersuchung wird mit einer weichen Bürste ein Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal entnommen. Das Zellmaterial wird auf einem Objekträger ausgestrichen und in einem qualifizierten Labor untersucht.

Die regelmäßige Abstrichuntersuchung bietet die Chance, Veränderungen so frühzeitig zu erkennen, dass die betroffenen Frauen mit großer Sicherheit durch einen wenig belastenden Eingriff (z. B. Konisation) dauerhaft geheilt werden können.

 

Der Nachweis einer Infektion mit Papillomviren – einer der wichtigsten Mitverursachern von Gebärmutterhalskrebs ist heute möglich, aber noch nicht so bezüglich seiner Konsequenzen für die betroffenen Frauen geprüft, dass er zu den Standard-Diagnoseverfahren gerechnet werden kann. Deshalb ist er auch noch nicht Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms. Er ist den Fällen vorbehalten, bei denen der Krebsabstrich auffällig war.

 

 

2. Wie wird der Pap-Abstrich bewertet?

 

Durch den Krebsabstrich können entzündliche Veränderungen der Zellen oder mögliche Vorstufen von Krebs genauso wie Krebszellen erkannt werden, auch wenn noch keinerlei Beschwerden bestehen. Die Treffsicherheit beträgt rund 80-90%.

 

Ein auffälliger Befund bedeutet keineswegs, dass es sich um Krebs oder eine Krebsvorstufe handeln muss. Stattdessen kann es sich auch um leichte Zellveränderungen handeln, die beispielsweise durch eine harmlose Entzündung ausgelöst wurde. Oft ist der Kontrollabstrich dann wieder unauffällig. 

 

Die Ergebnisse werden nach George Papanicolaou in fünf Stufen eingeteilt (in der neuen Münchner Nomenklatur 2015):

 

Pap I:  Normalbefund. Kontrollabstrich jährlich.

Pap II-p: Plattenepithelzellen mit geringgradige Kernveränderung. Kontrollabstrich 

PAP II-g: zervikale Drüsenzellen mit geringgradigen Kernveränderungen. Kontrollabstrich.

Pap III (-p/-g/-e):  unklare, zweifelhafte Befunde. Schwere, nicht sicher einschätzbare Zellveränderungen, die z.B. durch Entzündungen oder Hormonmangel bedingt sind. Dahinter könnten sich aber auch schwerere oder bösartige Veränderungen verbergen. Kontrolle oder Gewebeprobe erforderlich.

Pap III D: Die Zellen weisen leichte (IIID1) bis mittelschwere Zellveränderungen (IIID2) auf. Kontrolle nach 6 Monaten mit HPV-Diagnostik. Bei Persistenz Kolposkopie oder Gewebeprobe erforderlich.

Pap IVa: Schwere Zellveränderung (Dysplasie). Kolposkopie und Gewebeprobe (Knipsbiopsie). 

Pap IVb: Schwere Dysplasie, Frühform des Gebärmutterhalskrebses (In-situ-Karzinom) nicht ausschliessen. Hier muss eine Gewebeprobe bzw. Konisation erfolgen.

PAP V:  Der Zellabstrich zeigt eindeutige Krebsveränderungen.

 

 

3.  Nach dem Befund, welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich?

Die meisten Frauen haben einen Pap I. Manchmal ist das Zellbild leicht verändert (z.B. durch die Spirale, Entzündungen, Bakterien oder Viren). Dann zeigt sich ein Pap II-p oder Pap II-g, je nachdem wo die aufälligen Zellen herrühren. Beide Befunde sind dann kontrollbedürftig, in der Regel findet die nächste Kontrolle nach 3-6 Monaten statt. 

Bei wiederholtem Pap II oder Pap III erfolgt ein weiterer Zellabstrich und eine Lupenuntersuchung (Kolposkopie). Wenn sich die Zellveränderungen nicht zurückbilden, kann auch eine Gewebeprobe notwendig sein. Häufiger Auslöser für einen Pap III ist ein Entzündung.

 

Bei Pap IIId werden der Abstrich und die Kolposkopie in Abständen von drei bis sechs Monaten wiederholt und dabei auch ein sogenannter HPV-Abstrich durchgeführt. Damit soll das Vorliegen einer Infektion mit Humanen Papillomaviren nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Dieser Virus gilt als Auslöser von Gebärmutterhalskrebs. Im Stadium IIID bilden sich diese Zellveränderungen aber bei etwa 60 Prozent der betroffenen Frauen innerhalb von zwei Jahren von allein zurück.

 

Bleiben die verdächtigen Zellveränderungen längerfristig bestehen, so wird dieser Befund durch Entnahme von Gewebe gesichert. Hierbei wird mittels einer sogenannten Knipsbiopsie mit einer kleinen speziellen Zange ein 1-2 mm kleines Gewebsstück vom Muttermund entfernt und in einem Speziallabor untersucht. Da der Gebärmutterhals nahezu schmerzunempfindlich ist, verursacht diese Biopsie meist keine oder nur minimale Schmerzen. Auf Wunsch erfolgt eine lokale Betäubung. Wird durch dies Probeentnahme der Befund bestätigt, kann eine Gewegeausschneidung, sog. Konisation, erforderlich werden.

 

Bei Pap IVa und IVb ist eine Konisation in der Regel erforderlich, da der Verdacht auf einen Carcinoma in situ oder auf ein schon etwas tiefer ins Gewebe vorgedrungenes Karzinom anders nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

 

4. Was ist eine Konisation?

 

Bei der Konisation wird in leichter Narkose ein kegelförmiges Gewebstück (Konus) aus Muttermund und Gebärmutterhals z.B mit einer elektrischen Schlinge oder mittels Laser herausgeschnitten. Die Konisation ist die sicherste Form der Gewebsentnahme am Muttermund. Die Gewebsschnitte werden im Labor unter dem Mikroskop begutachtet. Parallel zur Konisation wird immer auch eine Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut durchgeführt, um eine Ausdehnung der Veränderungen auf den Innenraum der Gebärmutter auszuschließen.